NiSV - Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Die Verordnung reguliert den gewerblichen Betrieb von Lasergeräten, intensiven Lichtquellen, Hochfrequenzgeräten, Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation sowie von Anlagen zur Stimulation des zentralen Nervensystems und Ultraschallgeräten.Das bedeutet konkret:
- Der gewerblichen Betrieb von Lasergeräten, intensiven Lichtquellen, Hochfrequenzgeräten, Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation sowie von Anlagen zur Stimulation des zentralen Nervensystems und Ultraschallgeräten wird erheblich erschwert
- Einige Anwendungen dürfen nur noch von approbierten Ärzt*innen mit entsprechender Fort- und Weiterbildung ausgeführt werden (Arztvorbehalt).
- Für Anwendungen, die nicht unter Arztvorbehalt stehen, fordert die NiSV einen Nachweis über die entsprechende Fachkunde. Ein Beispiel für diesen Fachkundenachweis findet man hier.
- Die konkreten Anforderungen für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde ergeben sich aus der NiSV und im Detail aus der Gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder (Fachkunderichtlinie).
- Wer diese Geräte gewerblich zu kosmetischen und anderen nicht-medizinischen Zwecken einsetzt, muss seit Anfang 2021 neue Anforderungen an den Betrieb sowie Dokumentations- und Beratungspflichten erfüllen. Zudem muss der Betrieb verwendeter Geräte bei der zuständigen Behörde angemeldet angezeigt werden.
- Fachkenntnisseminare sind in der Regel genauso teuer wie unser Gerät und sind regelmäßig aufzufrischen
- Das Inkrafttreten der Regelungen zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde der Anbieter war zunächst zum 31. Dezember 2021 vorgesehen. Einer coronabedingten Fristverlängerung um ein Jahr, also bis zum 31.Dezember 2022, stimmte der Bundesrat am 17. September 2021 zu.
Eine kurze Übersicht über alle markanten Neuerungen werden in diesem Video der Gesellschaft für EU Konformität e.V. zusammengefasst. Auch wird hier klargestellt, was mit Fachkunde gemeint ist und warum Seminare momentan noch nicht sinnvoll sind. Auch wenn sich die Einführung erneut verschoben hat, sie wird kommen. Zum Video gelangen Sie hier.
WISHPro Plus+ unterliegt nicht der NiSV. Dies ergibt sich aus den Angaben des Herstellers. Die Konformitätserklärung für die EU kannst du hier einsehen.
Nutzen Sie das Jahr 2022 für den Umstieg auf ein innovatives und kostengünstiges Produkt, welches mit höchsten Qualitätsanspüchen Ihren Kunden einen echten Mehrwert bietet.